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Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
I. Preise
1.1 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.2 Die Preise gelten ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
1.3 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
Für Druck- bzw. Satzfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen sind, ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
1.4 Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
II. Zahlung
2.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Hohlschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2.2 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
2.3 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
2.4 Abrufposten sind in der vereinbarten Zeit vom Käufer abzunehmen. Bei Überschreitung des Termins kann die Restware ohne Abruf ausgeliefert werden.
III. Lieferung
3.1 Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
3.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die
Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Der angegebene Liefertermin gilt als Richttermin.
3.3 Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
3.4 Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen stellen keinen Sachmangel dar. Teillieferungen bedingen ebenfalls keinen Sachmangel. Berechnet wird die gelieferte Menge.
IV. Beanstandungen, Gewährleistungen, Wareneingang, Verjährung
4.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
4.2 Beanstandungen des Auftraggebers sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
4.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
4.4 Falls der Hersteller eine weitergehende als die gesetzliche Garantie oder Gewährleistung anbietet, so ist diese über die gesetzliche Regelung hinausgehende Garantie oder Gewährleistung beim Hersteller einzufordern.
4.5 Bei dem Verkauf an Unternehmen oder juristischen Personen behält sich der Auftragnehmer einen Ausschluss bzw. Reduzierung der Gewährleistung auf einen Gewährleistungszeitraum von einem Jahr vor.
4.6 Bei Lieferungen an die Fa. Vignetta erfolgt die Wareneingangsprüfung vorbehaltlich einer späteren Mengen- und Güteprüfung.
4.7 Kaufpreisansprüche des Auftragnehmers verjähren nach zehn Jahren.
V. Haftung, Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat.
Fahrlässigkeit des Leistenden oder/und dessen Erfüllungsgehilfen bedingen keinen Schadenersatz.
5.2 Der Auftraggeber ist nicht davon entbunden, die ihm angebotenen Materialien durch Klebeversuche auf Ihre Eignung für den von ihm vorgesehenen
Verwendungszweck zu prüfen. Der Auftragnehmer kann daher keine Gewähr für die Eignung der Druckerzeugnisse für den beabsichtigten Verwendungszweck übernehmen.
5.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls bei Zahlung durch Wechsel.
Diskontspesen gehen zu Lasten des Einsenders.
5.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht der zweimaligen Nacherfüllung (Nachbesserungsrecht) vor.
VI. Urheberrecht, Entwürfe, Muster
6.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
6.2 Durch den Auftragnehmer hergestellte Muster und Entwürfe bleiben dessen Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt, noch dritten
Personen oder Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden.
VII. Impressum
7.1 Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der
Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort und Gerichtstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und
Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
8.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wir die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.